Vorschlag zur Anpassung von Artikel 13 der Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post-, Fernmelde- und Internetverkehrs.

2 Jede Person hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gesetz sorgt dafür, dass jede Person kostenfrei die endgültige Löschung von Daten, Metadaten sowie aus solchen Daten abgeleiteten Persönlichkeitsprofilen zu ihrer Person durchsetzen kann, unter Vorbehalt gesetzlicher Speicherungs-, Aufbewahrungs- und Veröffentlichungspflichten.

3 Keine Löschung kann verlangt werden, wenn an Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder Daten von Dritten ohne die Verletzung von Persönlichkeitsrechten veröffentlicht wurden. Entsteht die Verletzung durch Zeitablauf, kann Löschung verlangt werden.

Erläuterung

Geltendes Recht
Artikel 13 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft soll unsere Privatsphäre schützen. Er garantiert uns heute unter anderem die Achtung unseres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Wir haben Anspruch auf Schutz vor Missbrauch unserer persönlichen Daten.

Problemstellung
Artikel 13 stammt aus einer Zeit, in der es noch kein Internet gab. Die Welt hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten aber dramatisch verändert. Darum muss Artikel 13 aktualisiert und ergänzt werden. Er muss dem Internet und den heutigen Möglichkeiten, Daten über uns zu registrieren und auszuwerten, Rechnung tragen.

Herausforderung
Das Internet ist faszinierend. Es hat unser Leben in vielen Bereichen positiv verändert. Aber es schafft eben auch neue Gefahren. Wir alle erzeugen täglich – wissentlich oder ohne dass wir es bemerken - hunderte Einzeldaten über uns, die von uns unbekannten Unternehmen zu Persönlichkeitsprofilen verarbeitet werden.

Jede Nutzung des Internets, des Mobiltelefons, des modernen Autos mit all seinen Online-Verbindungen oder des Smart-TVs und sogar -Kühlschranks erzeugt heute eine Datenspur. Aus dieser lässt sich mit erschreckender Präzision ableiten, welche Neigungen wir haben, welche Religion wir praktizieren, welche Partei wir wählen, was wir denken und fühlen – heute und in der Zukunft. Selbst Krankheiten werden auf unsere Person bezogen vorausgesagt – von Dritten, die wir nicht kennen und die uns dies nicht sagen, ihre Erkenntnisse aber an interessierte Dritte weiterverkaufen. Sei es ein potenzieller Arbeitgeber, der sich überlegt, uns einzustellen, oder eine Krankenkasse, die sich fragt, ob sie uns versichern soll und zu welchen Tarif – unser Verhalten im Internet kann heute deren Entscheidung mitbestimmen und damit unsere Zukunft und die unserer Kinder.

Innovation
Die Anpassung von Artikel 13 ist wichtig für den Einzelnen. Sie hat aber auch eine positive Wirkung auf die Schweizer Wirtschaft. Sie wird Innovationsmöglichkeiten schaffen für Internet-Unternehmen, die bereit sind, unserer Privatsphäre einen höheren Stellenwert zu geben. Mehr Daten- und Privatsphäreschutz – das bedeutet auch, die Monopolstellung einiger weniger Internet-Megaunternehmen aufzuweichen und anderen eine Chance zu geben, die es besser machen.

Das Ende des Diktats der Internet-Megaunternehmen – eine Frage der Menschenwürde
Diese Internet-Megaunternehmen bestimmen mittlerweile aus dem fernen amerikanischen Silicon Valley heraus, welchen Datenschutz wir hier in der Schweiz geniessen sollen und welche Privatsphäre wir behalten dürfen. Mit ihrer „friss oder stirb“-Haltung werden viele Menschen verleitet, die Kontrolle über ihre Daten aufzugeben. Hätten sie eine Wahl bei der Nutzung ihrer Produkte, würden sich viele von ihnen anders entscheiden.

Das geht so nicht. Wir als Volk müssen die Rahmenbedingungen für unser gemeinsames Leben in einem demokratischen Prozess festlegen. Nur so hat es in einer demokratischen Gesellschaft zu funktionieren. Es ist längst überfällig, dass wir unsere Zukunftsgestaltung wieder selbst in die Hand nehmen.

Nicht der Mensch muss zum Produkt passen. Das Produkt muss zum Menschen passen. Dies ist eine Frage der Menschenwürde.

Genau darum geht es bei unserer Initiative zur Anpassung von Artikel 13 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Schutz der Privatsphäre ist wichtige Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft und einer funktionierenden Demokratie. Er muss deshalb auch in der digitalen Welt zurückerobert werden. Wir drohen, diesen Schutz ansonsten zu verlieren – mit nicht absehbaren Folgen. Dem sollten wir uns rechtzeitig entgegenstellen und handeln.

Derzeit führen wir mit verschiedenen Exponenten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik Gespräche über unsere Initiative. Sollten wir ausreichend Unterstützung finden, so möchtn wir den nächsten Schritt gehen. Sollten Sie uns kontaktieren wollen, so schreiben Sie uns über ideas@safe-surfer.com